Häufig gestellte Fragen

Was tun, wenn…

Unter der Rufbereitschaftsnummer +49 9141 974666 können Sie auch samstags und sonntags einen Seelsorger/eine Seelsorgerin erreichen.

Hier finden Sie, welcher Pfarrer, welche Pfarrerin für Sie zuständig ist:

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Kontakt: Bestattungen Unger e.K.

Hier finden Sie Informationen rund um den Festtag Ihres Kindes:

Hier finden Sie Informationen rund um Ihren Festtag:

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Wir freuen uns, wenn Sie unser Team verstärken!

Wir freuen uns, wenn Sie unser Team verstärken!

Hier finden Sie eine Liste unserer hauptamtlichen Ansprechpartner, die Ihnen gerne verschiedene Möglichkeiten der ehrenamtlichen Tätigkeiten in einem persönlichen Gespräch aufzeigen:

Für private Feiern können Sie Räume in unseren Gemeindehäusern mieten. Erkundigen Sie sich im Pfarramt nach Mietpreisen und Verfügbarkeit.

Was passiert mit meinem Geld?

Konto: Sparkasse Mittelfranken-Süd, IBAN: DE 93 7645 0000 0000 0170 00

Ja, bei Angaben über Verwendungszweck sind die Geldspenden zweckgebundenen und werden nur dafür gebucht. Eine Spende ohne Zweckbindung hat zwei Vorteile: Die Verwaltungskosten sind geringer und die Kirchengemeinde St. Andreas kann die Spende dort einsetzen, wo sie gerade am dringendsten benötigt wird. Wir bekommen erst nach einer Prüfung einen Freistellungsbescheid. Dies ist für den Spendenden eine Garantie, dass wir verantwortungsvoll mit dem Geld umgehen. Die St. Andreaskirche legt Wert auf eine transparente und regelmäßige Berichterstattung z.B. über den häufig erscheinenden Gemeindeboten.

Die Spenden an unsere Kirchengemeinde können bis zu einem Betrag von 300 € ohne Zuwendungsbestätigung steuerlich geltend gemacht werden. Sonst reicht der Kontoauszug mit dem eindeutigen Hinweis der Spende. Mit der Zuwendungsbescheinigung bestätigen wir Ihnen die Höhe Ihrer Spende, die wir gebucht haben. Wir stellen auch für Spenden über 100 € weiterhin Zuwendungsbestätigungen aus und bei Bedarf auch für alle anderen Beträge. Zuwendungsbescheinigungen dürfen nur Organisationen ausstellen, die von der Körperschaftssteuer befreit sind. Dies trifft auch auf unsere Kirchengemeinde zu.

Ja, die Kirchengemeinde freut sich besonders nach gezielten Aufrufen auch über Sachspenden. Es ist hilfreich, wenn sie darüber hinaus vorher ihre Spendenabsicht telefonisch ankündigen- Wir geben gerne Beratungshilfe. Für Sachgüter bei Haushaltsauflösungen leistet beispielsweise die Diakonie wertvolle Hilfe.

Der Grund für die Entstehung des staatlichen Einzugs von Kirchensteuern geht auf das Jahr 1803 zurück dem Reichsdeputationsschluss. Im Zuge der Säkularisierung waren alle Kirchengüter von den deutschen Fürsten enteignet. Die Fürsten meinten, dass die Kirchenmitglieder für den Finanzbedarf der Kirchen aufkommen müssen.

Nein, Rentnerinnen und Rentner sind in der Regel ausgenommen. Aber die, die eine Einkommenssteuer zahlen und Einkünfte neben der Rente erzielen, verfügen über Gehalt, das steuerpflichtig ist.

Das Kirchgeld ist eine Steuer, die verpflichtend ist. Der Grund hierfür ist, dass die Kirchensteuer in Bayern nur 8% beträgt, in den meisten anderen Bundesländern jedoch 9 % der Lohn- und Einkommenssteuer. Das Kirchgeld gleicht die Differenz aus als Ortskirchensteuer. Die Steuerzahler können sich selbst in eine Einkünftegruppe einteilen und entsprechend Kirchgeld entrichten mindestens fünf Euro maximal 120 €. Die eigene Kirchengemeinde kann dann nach eigenem Bedarf die Kirchgeldmittel einsetzen.

Wenn Ihre Frage zum Geld hier nicht beantwortet wurde, sprechen Sie mich gerne an:

Christiane Menke-Stumpf