Häufig gestellte Fragen

Was tun, wenn…

Unter der Rufbereitschaftsnummer +49 9141 974666 können Sie auch samstags und sonntags einen Seelsorger/eine Seelsorgerin erreichen.

Hier finden Sie, welcher Pfarrer, welche Pfarrerin für Sie zuständig ist:

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Kontakt: Bestattungen Unger e.K.

Hier finden Sie Informationen rund um den Festtag Ihres Kindes:

Hier finden Sie Informationen rund um Ihren Festtag:

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Wir freuen uns, wenn Sie unser Team verstärken!

Wir freuen uns, wenn Sie unser Team verstärken!

Hier finden Sie eine Liste unserer hauptamtlichen Ansprechpartner, die Ihnen gerne verschiedene Möglichkeiten der ehrenamtlichen Tätigkeiten in einem persönlichen Gespräch aufzeigen:

Für private Feiern können Sie Räume in unseren Gemeindehäusern mieten. Erkundigen Sie sich im Pfarramt nach Mietpreisen und Verfügbarkeit.

Was passiert mit meinem Geld?

Konto: Sparkasse Mittelfranken-Süd, IBAN: DE 93 7645 0000 0000 0170 00

Ja, bei Angaben über Verwendungszweck sind die Geldspenden zweckgebundenen und werden nur dafür gebucht. Eine Spende ohne Zweckbindung hat zwei Vorteile: Die Verwaltungskosten sind geringer und die Kirchengemeinde St. Andreas kann die Spende dort einsetzen, wo sie gerade am dringendsten benötigt wird. Wir bekommen erst nach einer Prüfung einen Freistellungsbescheid. Dies ist für den Spendenden eine Garantie, dass wir verantwortungsvoll mit dem Geld umgehen. Die St. Andreaskirche legt Wert auf eine transparente und regelmäßige Berichterstattung z.B. über den häufig erscheinenden Gemeindeboten.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind wir berechtigt, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Bei Spenden bis einschließlich 300,– € wird vom Finanzamt der Kontoauszug als Beleg anerkannt und nur dann eine Zuwendungsbestätigung erstellt, wenn Sie es ausdrücklich wünschen. Dies bitte entsprechend vermerken und die Adresse angeben. Bei Spenden über 300,00 € erstellt das Pfarramt in jedem Fall eine Zuwendungsbestätigung. Bitte auch hier unbedingt die volle Adresse angeben.

Ja, die Kirchengemeinde freut sich besonders nach gezielten Aufrufen auch über Sachspenden. Es ist hilfreich, wenn sie darüber hinaus vorher ihre Spendenabsicht telefonisch ankündigen- Wir geben gerne Beratungshilfe. Für Sachgüter bei Haushaltsauflösungen leistet beispielsweise die Diakonie wertvolle Hilfe.

Der Grund für die Entstehung des staatlichen Einzugs von Kirchensteuern geht auf das Jahr 1803 zurück dem Reichsdeputationsschluss. Im Zuge der Säkularisierung waren alle Kirchengüter von den deutschen Fürsten enteignet. Die Fürsten meinten, dass die Kirchenmitglieder für den Finanzbedarf der Kirchen aufkommen müssen.

Nein, Rentnerinnen und Rentner sind in der Regel ausgenommen. Aber die, die eine Einkommenssteuer zahlen und Einkünfte neben der Rente erzielen, verfügen über Gehalt, das steuerpflichtig ist.

Das Kirchgeld ist eine Steuer, die verpflichtend ist. Der Grund hierfür ist, dass die Kirchensteuer in Bayern nur 8% beträgt, in den meisten anderen Bundesländern jedoch 9 % der Lohn- und Einkommenssteuer. Das Kirchgeld gleicht die Differenz aus als Ortskirchensteuer. Die Steuerzahler können sich selbst in eine Einkünftegruppe einteilen und entsprechend Kirchgeld entrichten mindestens fünf Euro maximal 120 €. Die eigene Kirchengemeinde kann dann nach eigenem Bedarf die Kirchgeldmittel einsetzen.