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Abendmahl mit Kindern: Einführung mit Musical “Am großen Tisch von Jesus” am 16. April 2023

Auf ihrer Herbsttagung 2022 hat sich die Landessynode für die „uneingeschränkte Zulassung von Kindern zum Abendmahl“ in der Evang.-Luth. Kirche in Bayern ausgesprochen. Und klargestellt: sie sieht keine biblischen, theologischen oder historischen Gründe, mit denen man den Ausschluss von Kindern rechtfertigen könnte.

Bereits 1977 hatte die Landessynode die Öffnung der Abendmahlsfeiern für Kinder beschlossen und das im Jahr 2000 nochmal bestärkt. Allerdings: bisher musste jeder einzelne Kirchenvorstand beschließen, ob diese Synodenempfehlung auch umgesetzt wird. Die Folge: ein „Flickenteppich“. Kinder erlebten: Hier darf ich mitfeiern, dort nicht. Jetzt gilt:
Für Kinder wird die volle Teilnahme am Abendmahl in allen Gemeinden der ELKB bei allen Abendmahlgottesdiensten möglich. Kinder sind ausdrücklich zum Abendmahl eingeladen – als Teil und Bereicherung der Gemeinschaft. Kinder sollen wirklich von klein auf erleben: Ja, wir dürfen mitfeiern und sind willkommen, wenn es heißt: “Schmeckt und seht, wie freundlich der HERR ist!”

Am ersten Sonntag nach Ostern wird diese Einladung in der Andreaskirche auf besondere Weise hörbar und spürbar: im Familiengottesdienst mit Musical „Am großen Tisch von Jesus“ am Sonntag, 16. April um 10 Uhr, zum Abschluss der Kindersingtage.

Hintergrund: kleiner Blick in die Kirchengeschichte

In der frühen Christenheit war es selbstverständlich, dass Kinder von klein auf das Abendmahl mitfeierten. Erst im Hochmittelalter wurde dies eingeschränkt und die „Erstkommunion“ eingeführt. Als sich in der Evang. Kirche ab Endes des 17. Jahrhunderts die Konfirmation als Brauch immer stärker verbreitete, wurde es zur protestantischen Tradition: die Zulassung zum Abendmahl erfolgt mit der Konfirmation. Seit den 70er Jahren gibt es in den evangelischen Kirchen ein Umdenken, so dass inzwischen in vielen Gemeinde längst gilt: „Kinder willkommen, auch beim Abendmahl.“

Übrigens: Martin Luther selbst ging ganz selbstverständlich davon aus, dass alle in der Familie, also auch die Kinder, am Abendmahl teilnehmen.

Hier finden Sie einen Kleinen kirchengeschichtlichen Überblick zum Abendmahl mit Kindern:

Abendmahl mit Kindern – Häufige Bedenken dagegen, gute Gründe dafür

Hier finden Sien ein Positionspapier von Kindergottesdienstpfarrerin Susanne Haeßle – u.a. mit einer Übersicht zu den wichtigsten Fragen.
Es bietet biblisch-theologische Zugänge, einen Blick in die Kirchengeschichte und eine Übersicht zu den wichtigsten Fragen.

Taufe und Abendmahl – können auch ungetaufte Kinder und Erwachsene am Abendmahl teilnehmen?

Wegweisend zu dieser Frage ist die Position des Bischofsrates der Evang.-Luth. Kirche Hannovers (2019):

„In unserer Kirche sind alle, die einer christlichen Kirche angehören, zum Abendmahl eingeladen. In breiter ökumenischer Übereinstimmung ist die Taufe Voraussetzung dafür, am Abendmahl teilzunehmen. Weil Christus selbst einlädt, wird dennoch niemand abgewiesen, der den Wunsch zeigt, das Abendmahl mitzufeiern. Diese Teilnahme kann als Schritt in die christliche Gemeinschaft hinein verstanden werden. Menschen, die nicht getauft sind, laden wir zur Taufe ein. Getaufte, die aus der Kirche ausgetreten sind, ermutigen wir zum Wiedereintritt. Wir sind uns bewusst, dass hier grundsätzliche Fragen der Bedeutung von Taufe und Kirchenmitgliedschaft berührt sind. Diese Fragen werden wir in unserer Kirche gemeinsam weiter diskutieren.“